Die Tage werden kürzer und die Motivation sich zu bewegen lässt spürbar nach. Zeit wieder ins Fitness-Studio zu gehen. Schon einmal darüber nachgedacht mit den Kollegen oder Kolleginnen das Studio aufzusuchen?
Viele moderne Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeitern als sogenannten Sachbezug den Mitgliedsbeitrag bis zu 50,00 Euro für´s Studio zusätzlich zum Gehalt. Eine auch für den Arbeitgeber kosteneffektive Maßnahme, denn so bleibt die Belegschaft fit und die Krankheitstage reduzieren sich.
Sofern Ihr Arbeitgeber dies nicht schon anbietet, sprechen Sie ihn doch darauf an, ob dies nicht Teil der nächsten Gehaltserhöhungsrunde sein kann. Der Vorteil des Sachbezugs ist, dass der Betrag bis zur Freigrenze von 50,00 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ist. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung von 50,00 Euro kommen bei Ihnen nicht nur 25 Euro Netto-Gehalt an, sondern der gesamte Studio-Beitrag – bis zur Höhe von 50,00 Euro – wird übernommen. Ihr Arbeitgeber kommt dabei sogar günstiger weg, da er auch noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung einspart. Wichtig ist natürlich, dass der Steuerberater Ihres Arbeitgebers prüft, ob die Freigrenze nicht schon durch andere Maßnahmen (bspw. Zuschuss zum Regio-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr) ausgereizt ist. Wird diese Freigrenze nämlich überschritten, wird der komplette Betrag steuer- und damit auch sozialversicherungspflichtig.
Auch wichtig: Ihr Arbeitgeber entscheidet, mit welchen Fitness-Studios oder Fitness-Kette er einen monatlich kündbaren Vertrag schließen möchte, denn er ist der Vertragspartner und der Zuschuss darf nicht in bar an den Arbeitnehmer sondern direkt ans Studio ausbezahlt werden.
Ab Dezember finden Sie in GroopCard.com Fitness-Studios, die diese Möglichkeit der Firmenmitgliedschaft unterstützen und mit dem Thema professionell umgehen.